Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab: 01.07.2021

der KIRAs Gusto UG (haftungsbeschränkt), Reismühle 1, 82131 Gauting

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Filmcatering

1. Ausschließlichkeitsklausel

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma KIRAs Gusto UG

2. Auftragserteilung

Alle Angebote von KIRAs Gusto UG sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden mündlich oder schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.

3. Müllentsorgung

Für die Müllentsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich.

4. Abbruch von Drehtagen

Abgebrochene Drehtage werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Produktionsbedingte Absagen oder Verschiebungen von Drehtagen werden, wenn nicht bis um 12.00 Uhr des Vortages angekündigt, zu 50 % berechnet.

5. Absage des Auftrages

Der Ausfall / die Absage der gesamten Produktion wird, wenn nicht bis zwei Wochen vor Drehbeginn abgesagt, mit 30 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Danach stellt KIRAs Gusto UG die Absage mit 60 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung.

6. Kündigungsfrist

Die Firma KIRAs Gusto UG behält sich eine Kündigungsfrist von fünf Drehtagen vor. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages (Zeitraum xy) durch den Auftraggeber erhöht sich die vereinbarte p. P. Pauschale rückwirkend auf den jeweiligen Ausgleichsbetrag. Da die Kosten-Kalkulation sich auf einen bestimmten Zeitraum beläuft und eine Beendigung zu verschiedenen Zeiten vollzogen werden kann, resultiert hieraus der jeweilige Anpassungsbetrag.

7. Beschädigung und Schwund des Equipments

Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Inventars, soweit diese nicht auf das Verschulden von KIRAs Gusto UG zurückzuführen ist. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.

8. Bereitstellung der Stromversorgung

Für die Stromversorgung des Cateringmobils (CEE Stecker - 32 A/am Set) ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle verderblichen Lebensmittel und deren Kosten, welche aufgrund einer verzögerten oder nicht vorhandenen Stromversorgung von KIRAs Gusto UG entsorgt werden müssen. Evtl. anfallende Kosten, wie z. B. Arbeitsstunden, verursacht durch Strommangel, trägt der Auftraggeber.

9. Bereitstellung eines Stellplatzes

Für die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes mit einem festen Untergrund und leicht zugänglicher Stellfläche für das Cateringmobil

(5,215 m Länge/2,16 m Breite/2,755 Höhe) ist der Auftraggeber verantwortlich.

10. Haftung

KIRAs Gusto UG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.

11. Verschiebungen von Drehtagen

Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als fünf Drehtagen ab oder innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraumes berechnen wir ein Drehausfallgeld von 20 % des vereinbarten Volumens für den gesamten ausfallenden Zeitraum (d. h. für die abgesagten Drehtage). Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als fünf Drehtagen ab oder innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraumes behalten wir uns vor, den gesamten Vertragszeitraum oder Teile des Vertragszeitraumes zu stornieren.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma KIRAs Gusto UG. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht.

13. Witterungs- und Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet KIRAs Gusto UG nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet.

14.  Ausfall des Fuhrparks

Sollte unser Fuhrpark aufgrund technischer Mängel nicht mehr einsatzbereit sein, behalten wir uns vor, fristlos vom Vertrag Abstand zu nehmen. Selbstverständlich wird die KIRAs Gusto UG alle ihre möglichen Mittel nutzen und einsetzen, um das Catering weiterhin aufrecht zu erhalten (z. B. Shuttle-Service, Speisenproduktion in unserer stationären Küche etc.). Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen

sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab: 01.07.2021

der KIRAs Gusto UG (haftungsbeschränkt), Reismühle 1, 82131 Gauting

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Event Catering

1. Ausschließlichkeitsklausel

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KIRAs Gusto UG.

2. Auftragserteilung

Alle Angebote von KIRAs Gusto UG sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden mündlich oder schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.

3. Änderung des Rechnungsadressaten

KIRAs Gusto UG weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben wird. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner (Schuldner) der gleiche. Des Weiteren werden Verzugszinsen in zulässiger Höhe erhoben.

4. Personenanzahl

Geringfügige Änderungen der Personenanzahl müssen bis sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt werden. KIRAs Gusto UG behält sich vor, evtl. Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenanzahl vorzunehmen. Die bestätigte Personenzahl ist gleichsam ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, unabhängig wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.

5. Beschädigung und Schwund des Equipments

Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Inventars, soweit diese nicht auf das Verschulden von KIRAs Gusto UG zurückzuführen ist. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.

6. Witterungs- und Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet KIRAs Gusto UG nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet.

7. Verspätungen

KIRAs Gusto UG kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von KIRAs Gusto UG zurückzuführen.

8. Ausfall der Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung, wenn nicht bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angekündigt, ausfallen, berechnen wir 50 % des Auftragsvolumens. Sollte die Veranstaltung vor den zwei Wochen schriftlich angesagt ausfallen, berechnen wir für den Planungsaufwand 20 % des vorläufigen Auftragsvolumens ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung.

9. Haftung

KIRAs Gusto UG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen

nicht berührt.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma KIRAs Gusto UG. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Datenschutz  

Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von KIRAs Gusto UG kann der Veranstalter widersprechen.